| 1.
Geltungsbereich |
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1.1 Unsere Angebote, Leistungen
und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen
wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Schriftliche
Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
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| 2.
Angebot |
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2.1 Unsere Angebote sind stets
freibleibend und unverbindlich.
2.2 Technische und
gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in
Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen
im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß
hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
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| 3.
Preise |
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3.1 Alle Preise verstehen sich
ab Sitz Kirchheim unter Teck. Entgegenstehende Vereinbarungen
müssen schriftlich bestätigt werden.
3.2 Preisangaben, die sich
erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen
sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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| 4.
Liefer- und Leistungszeit |
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4.1 Die von uns genannten
Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Lieferzusagen und
-termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder
aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik,
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc.
berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. . Wir werden den Kunden unverzüglich von den
Beeinträchtigungen informieren und im Falle des Rücktritts auf
diesen entfallende Gegenleistungen unverzüglich
zurückerstatten.
4.4 Im übrigen kommen wir erst
dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von
mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde
Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede
vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.
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| 5.
Gewährleistung und Haftung |
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5.1 Die Gewährleistung beträgt
24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
5.2 Werden Betriebsanweisungen
nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen,
entfällt jede Gewährleistung.
5.3 Der Kunde hat uns Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen nach Übergabe
schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind innerhalb
von 2 Wochen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
5.4 Im Fall eines Mangels sind
wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu
liefern. Vom Kunden kann erst die Wandlung oder Minderung verlangt
werden , wenn wir Nachbesserung und Ersatzlieferung verweigern
sollten, sowohl Nachbesserung als auch Ersatzlieferung für den
Kunden unzumutbar sind oder eine Nachbesserung zweimal
fehlgeschlagen ist.
5.5 Für Schäden wegen Mängeln
haften wir unbeschränkt, insoweit wir eine Garantie für die
Beschaffenheit übernommen haben oder der Mangel arglistig
verschwiegen wurde.
5.6 Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
5.7 Die sonstige Haftung für
anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das
Überlassungsentgelt sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren
Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
5.8 Für leichte Fahrlässigkeit
haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung
für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die
Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend Nr.
10 entsprechend heranzuziehen.
5.9 Der Kunde hat
offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen zu beanstanden.
5.10 Wir sind zur Nachbesserung
bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde
seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt
hat.
5.11 Sämtliche Ansprüche, die
sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht
abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend
gemacht werden.
5.12 Der Kunde kann nur den
Schaden geltend machen, der ihm bei regelmäßiger ordnungsgemäßer
Sicherung von Daten und Programmen (einschließlich des
Betriebssystems) auf einem geeigneten Backupmedium entstanden
wäre.
5.13 Die Gefahr geht bei
Versand aus unserem Lager mit dem Verlassen unseres Lagers auf den
Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir selbst den Transport
oder dessen Kosten übernehmen.
5.14 Die Ware wird nur auf
schriftlichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen
Transportschäden versichert.
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| 6.
Eigentumsvorbehalt |
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6.1 Wir behalten uns das
Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung
der Leistungen aus diesem Vertrag, bei Kunden i.S.d. § 310 Abs. 1
Satz 1 BGB bis zur Bezahlung aller uns zustehenden und noch
entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
6.2 Verarbeitung oder
Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für
uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird
bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Kunden an der
einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns
übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, im folgenden als
Vorbehaltsware bezeichnet.
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6.3 Der Kunde ist berechtigt,
die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus
dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen
den Kunde in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen
Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf
unsere Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offen zu legen
und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und
vorzulegen
6.4 Bei Zugriffen Dritter auf
die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf
unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Anfallende Kosten trägt der Kunde.
6.5 Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen
oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden
gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag,
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
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| 7.
Zahlung |
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7.1 Soweit nicht anders
vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur
Zahlung fällig.
7.2 Wir sind berechtigt, trotz
anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die
Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
7.3 Gerät der Kunde in Verzug,
so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in
banküblicher Höhe, mindestens jedoch gemäß § 288 BGB zu
berechnen.
7.4 Kommt der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er
seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die
die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7.5 Der Kunde ist zur
Aufrechnung nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder
wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
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| 8.
Software |
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8.1 Standardsoftware wird nach
Produktbeschreibung verkauft, ohne dass damit die Zusicherung
bestimmter Eigenschaften verbunden wäre.
8.2 Bei der Erstellung von
Individualsoftware bestimmt sich die geschuldete Leistung nach dem
Pflichtenheft, das Leistungsumfang, Einsatzzweck sowie
Einsatzbedingungen genau definiert. Dieses ist vom Kunden vor
Vertragsschluss anzufertigen. Auf Wunsch unterstützen wir den
Kunden bei der Erstellung des Pflichtenheftes, ohne dass damit auf
unserer Seite eine Mitwirkungspflicht im Sinne des § 645 BGB
entstehen würde.
8.3 Ist das Pflichtenheft bis
zum Vertragsschluss nicht fertig gestellt, so erhält die Tangl
& Weiler GmbH eine angemessene Prüfungsfrist. Innerhalb dieser
Frist kann die Tangl & Weiler GmbH ohne Angaben von Gründen
durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
8.4 Änderungen des
Pflichtenheftes oder Anmerkungen dazu werden nur dann
Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
8.5 Der Kunde hat die Software
nach Lieferung innerhalb angemessener Frist zur Prüfung der
Mangelfreiheit schriftlich abzunehmen. Die Software gilt als
abgenommen, wenn die Software genutzt wird und innerhalb von einem
Monat ab Programmübergabe weder eine Abnahme noch eine schriftliche
Verweigerung der Abnahme wegen wesentlicher Mängel erfolgt ist.
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| 9.
Internet-Dienstleistungen |
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9.1 Die Tangl & Weiler GmbH
bietet nur Programmierdienstleistungen im Zusammenhang mit dem
Internet an, aber keine Providing- oder
Webhosting-Dienstleistungen. Vertragspartner des Kunden in diesem
Bereich wird der nach Wahl des Kunden durch uns oder den Kunden
ausgewählte Webhosting- und Access Provider. Die Tangl & Weiler
GmbH sichert keinerlei Angaben über die Verfügbarkeit und die
Qualität der angebotenen Dienstleistungen des Providers zu.
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| 10.
Schutz- und Urheberrechte |
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10.1 Das Eigentum und das
Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten
Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt beim
Softwarehersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht
geschützt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes andere
urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme,
dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich
zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b) die
Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern das
Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken
aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen
Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der
Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.
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| 11.
Export |
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11.1 Der Export unserer
Software in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen
Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet
ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
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| 12.
Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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12.1 Erfüllungsort von
Lieferungen und Leistungen der Firma Tangl & Weiler GmbH ist
Kirchheim unter Teck.
12.2 Im Verkehr mit Kunden im
Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB ist Kirchheim unter Teck als
Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht
entgegenstehen.
12.3 Es gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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| 13.
Schlußbestimmungen |
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13.1 Sollten einzelne
Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden,
sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau
erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
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