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 Mangelnde Datensicherung -- keine Haftung
 

Eine Computer-Reparaturfirma haftet bei mangelnder Datensicherung seitens des Rechnerbesitzers nicht für den Verlust der Informationen. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 13 U 133/03). Die Computerfirma sei von einem Reiseunternehmen beauftragt worden, einer Fehlermeldung nachzugehen. Dabei seien der Server abgestürzt und Daten verloren gegangen. Da der Auftraggeber nicht für eine zuverlässige Sicherungsroutine sorgte, trifft ihn eine "überwiegende" Mitschuld.

Im gewerblichen Anwendungsbereich sei es selbstverständlich, dass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Sicherung erfolge, meinte das Gericht. Die Computerfirma müsse sich vor "einem objektiv Daten gefährdenden Eingriff" zwar vergewissern, ob die vom Anwender vorgenommene Sicherung dem aktuellen Stand entspricht -- dass die Sicherungsroutine im vorliegenden Fall aber völlig unzureichend gewesen sei, habe der Mitarbeiter der Computerfirma nicht erkennen können. Die Sicherung hätte laut Gericht täglich erfolgen müssen und die Vollsicherung mindestens wöchentlich. Das Reiseunternehmen habe dies nicht einmal monatlich getan. Daher habe es sich den Schaden allein zuzurechnen. (dpa) / (jk/c't)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/46373

 
Copyright © 2002 Tangl & Weiler GmbH - letzte Änderung am 16.04.2008
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