Eine Computer-Reparaturfirma haftet bei mangelnder Datensicherung seitens des
Rechnerbesitzers nicht für den Verlust der Informationen. Dies geht aus einem am
Mittwoch veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 13 U 133/03). Die
Computerfirma sei von einem Reiseunternehmen beauftragt worden, einer
Fehlermeldung nachzugehen. Dabei seien der Server abgestürzt und Daten verloren
gegangen. Da der Auftraggeber nicht für eine zuverlässige Sicherungsroutine
sorgte, trifft ihn eine "überwiegende" Mitschuld.
Im gewerblichen Anwendungsbereich sei es selbstverständlich, dass eine
zuverlässige, zeitnahe und umfassende Sicherung erfolge, meinte das Gericht. Die
Computerfirma müsse sich vor "einem objektiv Daten gefährdenden Eingriff" zwar
vergewissern, ob die vom Anwender vorgenommene Sicherung dem aktuellen Stand
entspricht -- dass die Sicherungsroutine im vorliegenden Fall aber völlig
unzureichend gewesen sei, habe der Mitarbeiter der Computerfirma nicht erkennen
können. Die Sicherung hätte laut Gericht täglich erfolgen müssen und die
Vollsicherung mindestens wöchentlich. Das Reiseunternehmen habe dies nicht
einmal monatlich getan. Daher habe es sich den Schaden allein zuzurechnen.
(dpa) / (jk/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/46373