1. Geltungsbereich
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1.1 Unsere Angebote, Leistungen und
Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene
Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen
gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
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2. Angebot
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2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend
und unverbindlich.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen
von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche
Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben
vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden
können.
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3. Preise
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3.1 Alle Preise verstehen sich ab Sitz
Kirchheim unter Teck. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich
bestätigt werden.
3.2 Preisangaben, die sich erkennbar
ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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4. Liefer- und Leistungszeit
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4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen
sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde.
4.2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen
unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen,
Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc.
berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. . Wir werden den Kunden
unverzüglich von den Beeinträchtigungen informieren und im Falle des Rücktritts
auf diesen entfallende Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
4.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug,
wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt
hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung
in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu
5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder
Art, ausgeschlossen.
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5. Gewährleistung und Haftung
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5.1 Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab
dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
5.2 Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt
oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.
5.3 Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen.
5.4 Im Fall eines Mangels sind wir berechtigt,
nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Vom Kunden kann erst die
Wandlung oder Minderung verlangt werden , wenn wir Nachbesserung und
Ersatzlieferung verweigern sollten, sowohl Nachbesserung als auch
Ersatzlieferung für den Kunden unzumutbar sind oder eine Nachbesserung zweimal
fehlgeschlagen ist.
5.5 Für Schäden wegen Mängeln haften wir
unbeschränkt, insoweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben
oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
5.6 Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
und der Gesundheit.
5.7 Die sonstige Haftung für anfängliches
Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das Überlassungsentgelt sowie auf
solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden
muss.
5.8 Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur,
sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung
der Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen
entsprechend Nr. 10 entsprechend heranzuziehen.
5.9 Der Kunde hat offensichtliche Mängel
innerhalb von 2 Wochen zu beanstanden.
5.10 Wir sind zur Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine
Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
5.11 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns
richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können
ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
5.12 Der Kunde kann nur den Schaden geltend
machen, der ihm bei regelmäßiger ordnungsgemäßer Sicherung von Daten und
Programmen (einschließlich des Betriebssystems) auf einem geeigneten
Backupmedium entstanden wäre.
5.13 Die Gefahr geht bei Versand aus unserem
Lager mit dem Verlassen unseres Lagers auf den Kunden über. Dies gilt auch dann,
wenn wir selbst den Transport oder dessen Kosten übernehmen.
5.14 Die Ware wird nur auf schriftlichen
Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Transportschäden versichert.
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6. Eigentumsvorbehalt
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6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den
gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Leistungen aus diesem
Vertrag, bei Kunden i.S.d. § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB bis zur Bezahlung aller uns
zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde,
vor.
6.2 Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen
stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser
(Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das
(Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig
(Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum
unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, im folgenden als
Vorbehaltsware bezeichnet.
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6.3 Der Kunde ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir
ermächtigen den Kunde in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen
Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere
Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offen zu legen und die
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen
6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der
Kunde.
6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf
Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des
Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder
Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag,
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
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7. Zahlung
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7.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind
unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
7.2 Wir sind berechtigt, trotz anders
lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld
anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen
auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung
anzurechnen.
7.3 Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe,
mindestens jedoch gemäß § 288 BGB zu berechnen.
7.4 Kommt der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen
ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des
Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig
zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur
berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind.
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8. Software
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8.1 Standardsoftware wird nach
Produktbeschreibung verkauft, ohne dass damit die Zusicherung bestimmter
Eigenschaften verbunden wäre.
8.2 Bei der Erstellung von Individualsoftware
bestimmt sich die geschuldete Leistung nach dem Pflichtenheft, das
Leistungsumfang, Einsatzzweck sowie Einsatzbedingungen genau definiert. Dieses
ist vom Kunden vor Vertragsschluss anzufertigen. Auf Wunsch unterstützen wir den
Kunden bei der Erstellung des Pflichtenheftes, ohne dass damit auf unserer Seite
eine Mitwirkungspflicht im Sinne des § 645 BGB entstehen würde.
8.3 Ist das Pflichtenheft bis zum
Vertragsschluss nicht fertig gestellt, so erhält die Tangl & Weiler GmbH
eine angemessene Prüfungsfrist. Innerhalb dieser Frist kann die Tangl &
Weiler GmbH ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurücktreten.
8.4 Änderungen des Pflichtenheftes oder
Anmerkungen dazu werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden.
8.5 Der Kunde hat die Software nach Lieferung
innerhalb angemessener Frist zur Prüfung der Mangelfreiheit schriftlich
abzunehmen. Die Software gilt als abgenommen, wenn die Software genutzt wird und
innerhalb von einem Monat ab Programmübergabe weder eine Abnahme noch eine
schriftliche Verweigerung der Abnahme wegen wesentlicher Mängel erfolgt
ist.
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9. Internet-Dienstleistungen
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9.1 Die Tangl & Weiler GmbH bietet nur
Programmierdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet an, aber keine
Providing- oder Webhosting-Dienstleistungen. Vertragspartner des Kunden in
diesem Bereich wird der nach Wahl des Kunden durch uns oder den Kunden
ausgewählte Webhosting- und Access Provider. Die Tangl & Weiler GmbH sichert
keinerlei Angaben über die Verfügbarkeit und die Qualität der angebotenen
Dienstleistungen des Providers zu.
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10. Schutz- und Urheberrechte
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10.1 Das Eigentum und das Urheberrecht an der
von uns gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen
Kopien der Software liegt beim Softwarehersteller. Die Software wird durch das
Urheberrecht geschützt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes andere
urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er
entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder
Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer
installieren darf, sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs- und
Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen
Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der Software
beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.
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11. Export
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11.1 Der Export unserer Software in
Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass
der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen
zu beachten.
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12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
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12.1 Erfüllungsort von Lieferungen und
Leistungen der Firma Tangl & Weiler GmbH ist Kirchheim unter Teck.
12.2 Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 310
Abs. 1 Satz 1 BGB ist Kirchheim unter Teck als Gerichtsstand vereinbart, soweit
die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.
12.3 Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
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13. Schlußbestimmungen
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13.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig,
unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu
ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger
Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon
unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige
Lücken.
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