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AGBs

1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

2. Angebot

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich ab Sitz Kirchheim unter Teck. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

3.2 Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Alle Lieferzusagen und-termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.

4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. . Wir werden den Kunden unverzüglich von den Beeinträchtigungen informieren und im Falle des Rücktritts auf diesen entfallende Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

4.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

5.2 Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.

5.3 Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

5.4 Im Fall eines Mangels sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Vom Kunden kann erst die Wandlung oder Minderung verlangt werden , wenn wir Nachbesserung und Ersatzlieferung verweigern sollten, sowohl Nachbesserung als auch Ersatzlieferung für den Kunden unzumutbar sind oder eine Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist.

5.5 Für Schäden wegen Mängeln haften wir unbeschränkt, insoweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.


5.6 Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

5.7 Die sonstige Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das Überlassungsentgelt sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

5.8 Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend Nr. 10 entsprechend heranzuziehen.

5.9 Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen zu beanstanden.

5.10 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

5.11 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

5.12 Der Kunde kann nur den Schaden geltend machen, der ihm bei regelmäßiger ordnungsgemäßer Sicherung von Daten und Programmen (einschließlich des Betriebssystems) auf einem geeigneten Backupmedium entstanden wäre.

5.13 Die Gefahr geht bei Versand aus unserem Lager mit dem Verlassen unseres Lagers auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir selbst den Transport oder dessen Kosten übernehmen.

5.14 Die Ware wird nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Transportschäden versichert.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Leistungen aus diesem Vertrag, bei Kunden i.S.d. § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB bis zur Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

6.2 Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunde in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offen zu legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen

6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.

6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

7. Zahlung

7.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

7.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.

7.3 Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch gemäß § 288 BGB zu berechnen.

7.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

8. Software

8.1 Standardsoftware wird nach Produktbeschreibung verkauft, ohne dass damit die Zusicherung bestimmter Eigenschaften verbunden wäre.

8.2 Bei der Erstellung von Individualsoftware bestimmt sich die geschuldete Leistung nach dem Pflichtenheft, das Leistungsumfang, Einsatzzweck sowie Einsatzbedingungen genau definiert. Dieses ist vom Kunden vor Vertragsschluss anzufertigen. Auf Wunsch unterstützen wir den Kunden bei der Erstellung des Pflichtenheftes, ohne dass damit auf unserer Seite eine Mitwirkungspflicht im Sinne des § 645 BGB entstehen würde.

8.3 Ist das Pflichtenheft bis zum Vertragsschluss nicht fertig gestellt, so erhält die Tangl& Weiler GmbH eine angemessene Prüfungsfrist. Innerhalb dieser Frist kann die Tangl & Weiler GmbH ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

8.4 Änderungen des Pflichtenheftes oder Anmerkungen dazu werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

8.5 Der Kunde hat die Software nach Lieferung innerhalb angemessener Frist zur Prüfung der Mangelfreiheit schriftlich abzunehmen. Die Software gilt als abgenommen, wenn die Software genutzt wird und innerhalb von einem Monat ab Programmübergabe weder eine Abnahme noch eine schriftliche Verweigerung der Abnahme wegen wesentlicher Mängel erfolgt ist.

9. Internet-Dienstleistungen

9.1 Die Tangl & Weiler GmbH bietet nur Programmierdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet an, aber keine Providing- oder Webhosting-Dienstleistungen. Vertragspartner des Kunden in diesem Bereich wird der nach Wahl des Kunden durch uns oder den Kunden ausgewählte Webhosting- und Access Provider. Die Tangl & Weiler GmbH sichert keinerlei Angaben über die Verfügbarkeit und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen des Providers zu.

10. Schutz- und Urheberrechte

10.1 Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt beim Softwarehersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht geschützt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.

11. Export

11.1 Der Export unserer Software in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort von Lieferungen und Leistungen der Firma Tangl & Weiler GmbH ist Kirchheim unter Teck.

12.2 Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB ist Kirchheim unter Teck als Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.

12.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13. Schlußbestimmungen

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.